AGB für Veranstalter

AGB für Veranstalter/innen

Vertragsgegenstand

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil des erteilten Auftrages. Der Auftrag kommt mit der Unterschrift des Seminarorganisators bzw. Veranstalters auf dem Angebot oder der darauf benannten Anzahlung verbindlich zu Stande. Die Anzahlung wird im Rahmen der Endabrechnung nach vollständigem Erhalt der Gebühren und Kosten angerechnet.

Preise

Die Preise verstehen sich in EUR inklusive aller Steuern, Abgaben und Services.

Rechnungslegung

Die Rechnung wird am Ende der Veranstaltung ausgestellt. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zahlbar.

Stornierung durch den Veranstalter

Der Veranstalter bucht Seminarräume nebst Ausstattung und Sonderleistungen verbindlich. Mit Ihrer verbindlichen Buchung reserviert das Seminarhaus SAMPURNA für Sie die Seminarräume nebst Ausstattungen verbindlich und beauftragt ggf. Sonderleistungen. Das Seminarhaus wird daher nach Abschluss der Buchung ggf. andere Interessenten ablehnen müssen. Sofern der Veranstalter die verbindlich gebuchten Leistungen ganz oder teilweise storniert, berechnet SAMPURNA dem Veranstalter den Ausfall im Rahmen der folgenden Stornoregelung:

  • Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl
    Wenn die Anzahl der teilnehmenden Personen geringer ist, als die Mindestteilnehmerzahl für die gebuchten Räume (siehe Seite 2 Preisliste und Konditionen), berechnet Sampurna Ihnen die Differenz in Form einer Ausfallspauschale von 25 EUR pro Person und Tag.
  • Stornierung des gesamten Seminars
    Müssen Sie Ihr gesamtes Seminar stornieren, fallen Stornierungsgebühren auf Basis des Gesamtbetrages an. Dieser berechnet sich aus der Summe der Kosten von Raum, gewählter Ausstattung, Sonderleistungen sowie der Ausfallpauschalen der Mindestteilnehmer für die gebuchten Räume. Die Stornogebühren betragen:
    • nach Vertragsabschluss bis 365 Tage vor Seminarbeginn: 10 % des Gesamtbetrages
    • ab 364 Tage vor Seminarbeginn: 25% des Gesamtbetrages
    • ab 180 Tage vor Seminarbeginn: 50% des Gesamtbetrages
    • ab 90 Tage vor Seminarbeginn: 90% des Gesamtbetrages

Kündigung durch SAMPURNA

Die SAMPURNA GmbH ist berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigen Gründen zu beenden, wenn

  • die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb und die in den AGB’s niedergelegten Grundsätze des Umgangs miteinander gefährdet,
  • offene Rechnungen nicht bezahlt wurden
  • der Ruf und die Sicherheit des Hauses sowie die angestrebte Atmosphäre des Hauses gefährdet werden,
  • im Falle höherer Gewalt.

Dem Veranstalter stehen in diesen Fällen keine Schadenersatzansprüche gegen die SAMPURNA GmbH zu, es sei denn SAMPURNA hätte den Ausfall vorsätzlich herbeigeführt.

An- und Abreise

Die Gästezimmer können am Anreisetag nach gesonderter Absprache mit dem Seminarhaus, frühestens jedoch 2 Stunden vor Seminarbeginn, bzw. vor der ersten Mahlzeit bezogen werden und müssen am Abreisetag nach individueller Absprache mit dem Seminarhaus, spätestens jedoch bis 10:00 Uhr geräumt werden. 

Essen, Trinken und Rauchen

SAMPURNA ist ein rauchfreies und und vegetarisches Haus. Das Mitbringen von Speisen und Getränken zu Veranstaltungen bedarf einer ausdrücklichen Genehmigung durch die SAMPURNA GmbH.

Musik und Internetnutzung

Sollte der Veranstalter während der Veranstaltung musikalische Darbietungen planen, so ist er verpflichtet, SAMPURNA die Details rechtzeitig bekannt zu geben. Alle dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Veranstalters. Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht gestattet ist, unerlaubt Texte oder Musik oder ähnliche Inhalte aus dem Internet herunterzuladen. Hier bestehen Urheberrechte Dritter. Weiterhin bestehen ggf. Rechte der Gema. Diese sind vorab vom Seminarleiter selbst zu klären und ggf. entsprechende Genehmigungen einzuholen. Wir weisen darauf hin, dass der Veranstalter für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen durch ihn und seine Seminarteilnehmer alleine verantwortlich ist und die SAMPURNA
GmbH hierfür keinerlei Haftung übernimmt.

Dekoration

Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Seminarhaus das beabsichtigte Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Dekorationsgegenständen mitzuteilen und hierfür die Bewilligung des Seminarhauses einzuholen. Die Installation bzw. das Anbringen muss von Fachpersonal durchgeführt und es müssen weiter alle feuerpolizeilichen Bestimmungen eingehalten werden. Die Veranstaltungsräume dürfen nicht beschädigt werden. Sämtliche durch die Herstellung und den Abbau von Dekorationsmaterial anfallenden Kosten gehen zulasten des Veranstalters.
Mitgebrachte Gegenstände Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen bzw. im Seminarhaus. Es ist Sache des Veranstalters die mitgebrachten Gegenstände sachgerecht zu versichern. Das Seminarhaus übernimmt für Verlust, Untergang und Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Seminarhauses.

Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter das, darf das Seminarhaus die Entfernung und Lagerung selbst vornehmen. SAMPURNA wird vor Beseitigung der o.g. Gegenstände dem Veranstalter schriftlich eine angemessene Frist von 3 Tagen zur Beseitigung der Gegenstände setzen und die Ersatzvornahme schriftlich ankündigen. Nach Ablauf der Frist werden die Gegenstände auf Kosten des Veranstalters entsprechen entfernt, ggf. Entsorgungskosten berechnet werden. SAMPURNA übernimmt keine Haftung für hierbei anfallende Schäden, es sei denn sie beruhen auf vorsätzlichem Handeln.

Haftung

Für Beschädigungen, die durch die Gäste oder deren Kinder, Mitarbeiter oder Beauftragte des Veranstalters verursacht werden, haftet dieser dem SAMPURNA gegenüber in voller Höhe und ausschliesslich selbst. Er ist gegenüber SAMPURNA zum vollständigen Ersatz des Schadens verpflichtet.

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